Kritische Aspekte bei eCards und Tip-a-Friend
Funktionen wie eCards und Tip-a-Friend sind rechtlich aus zwei Gesichtspunkten her nicht ganz einwandfrei und bieten immer das Risiko von rechtlichen Auseinandersetzungen. Im Folgenden eine knappe (laienhafte) Zusammenfassung - ohne konkrete Quellenbelegung oder Anspruch auf Korrektheit etc.
1: Versand unerlaubter Werbung
eCards gelten (schon aufgrund des Werbezwecks) als Werbebotschaft. Da beim eCard Versand der Empfänger dem Erhalt solcher Werbemails nicht zugesagt hat, handelt es sich nach der Auffassung verschiedener Quellen (z.B. diverser Gerichtsbeschlüsse von Landesgerichten) um unerlaubte Werbung. Gegen diese kann der Empfänger klagen. Es haftet dann der Anbieter als Mitstörer auf Unterlassung und Schadensersatz - auch wenn ein Dritter die eCard versendet hat.
Zu unerlaubter Werbung in diesem Sinne zählen gemeinhin auch Funktionen zum Weiterempfehlen oder Versenden einer Webseite. Ein Tip-A-Friend ist rechtlich also ebenso kritisch.
2: Vorratsdatenspeicherung
Die Gesetzeslage ist aufgrund der Aktualität anscheinend noch nicht eindeutig in bezug auf Features wie eCards geklärt. Fakt ist aber, dass bei einem Angebot der elektronischen Kommunikation (eine eCard ist solch ein Angebot) die Daten des Senders und des Empfängers mit IP, E-Mail-Adressen und Zeitpunkt für einen definierten Zeitraum gespeicher werden müssen. Die Daten müssen entsprechenden Ämtern auf Anfrage bereit gestellt werden. Zudem müssen die Daten nach Ablauf er Frist zur Vorhaltung auch wieder gelöscht werden!